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Steuerberatung für Branchen

Vereine

Steuerberatung für Branchen

Vereine

Gemeinnützige Körperschaften unterliegen besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Um Ihr Unternehmen erfolgreich zu führen, brauchen Sie Lösungen, die Ihre speziellen Bedarfe abdecken. Unsere Kanzlei betreut sie über 20 Jahren Vereine, Stiftungen und gGmbHs und berücksichtigen dabei die spezifischen Anforderungen dieser Körperschaften. Steuerberatung für Vereine bedeutet für uns nicht mehr und nicht weniger, als dass wir Sie zu allen aufkommenden steuerlichen Einzelfragen im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht beraten:

 

  • Ihre laufende Buchhaltung übernehmen,
  • Ihnen unternehmensberatendes Feedback geben,
  • die nötigen Steuererklärungen fertigen,
  • fristgemäß Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen und
  • den Jahresabschluss für Ihren Verein erstellen.

Ob ein Verein Umsatzsteuer schuldet muss individuell geprüft werden. Betreibt ein Verein einen Zweckbetrieb oder einen wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, muss in den meisten Fällen Umsatzsteuer durch den Verein abgeführt werden. Auch umsatzsteuerliche Vermögensverwaltungen können bestehen.

Wenn es darum geht, bestimmte Voraussetzungen für ein Spendensiegel (z.B. DZI) zu erfüllen, sind wir auch insoweit gerne behilflich. Und wenn Sie außerhalb des Steuerrechts einmal oder laufend Fragen sonstiger rechtlicher Art haben: Unsere Anwälte sind erfahren im Vereinsrecht und Verbandsrecht und gerne für Sie da! Eine gelungene Steuerberatung für Vereine und Verbände ist für uns also gleichbedeutend mit einer Rundum-Beratung zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragen, die sich im laufenden Betrieb eines Vereins oder Verbandes stellen.