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Steuerberatung für Branchen

Gemeinden & Kommunen

Steuerberatung für Branchen

Gemeinden & Kommunen

Gemeinden, Verwaltungen und andere Akteure der öffentlichen Hand sehen sich in zunehmendem Maße mit steuerrechtlichen Fragestellungen konfrontiert, die in der Vergangenheit für sie keine oder nur ganz nebensächliche Rollen gespielt haben. Vor allem wegen der Änderungen im Umsatzsteuerrecht besteht die Notwendigkeit, Tätigkeiten von Kommunen auf ihre steuerrechtliche Relevanz hin zu hinterfragen und eine gesetzeskonforme Handhabung sicher zu stellen.
Hierbei unterstützen wir Sie gerne mit unserer Erfahrung und unseren Kenntnissen. Zu unseren Mandanten zählen beispielsweise Gebietskörperschaften, Zweckverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts.


Gerne beraten wir Sie zu:

  • steuerrechtlichen Fragestellungen der Umsatz- und Ertragsteuer
  • Umstellung der Umsatzbesteuerung von § 2 Abs. 3 UStG a.F. zu § 2b UStG
  • Erstellung von Steuererklärungen für juristische Personen des öffentlichen Rechts, sowie deren Betrieben gewerblicher Art (BGA)
  • Erstellung von Jahresabschlüssen für Eigen- und Regiebetriebe
  • Umsatzsteuergestaltung
  • Optimierung des Vorsteuerabzugs
  • Selbstanzeigen
  • Aufbau eines Tax-Compliance-Systems